Honorar
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Honorar

 

Faire und transparente Honorargestaltung


Die Vergütung meiner Leistungen ist von zwei Grundsätzen geprägt: Transparenz und Kalkulationssicherheit in jeder Phase der Bearbeitung für den Mandanten.


Die Frage der Honorierung spreche ich daher offen und zu Beginn eines Auftrages an und informiere meine Mandanten auch im weiteren Verlauf über die Kostenrelevanz jeder neuen Entwicklung des Falles.


Grundsätzlich gilt: Die Gebühren, die durch die Beauftragung eines Steuerberaters entstehen, richten sich nach der Steuerberater-gebührenverordnung (StBGebV). Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist -in aller Regel- der Gegenstandswert, also die finanzielle Bedeutung der Sache. Es gilt die Faustregel: Je höher der Gegenstandswert, desto höher das Honorar nach der StBGebV.


Davon abweichend kann zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater eine Vergütungsvereinbarung, die sich beispielsweise am Zeitaufwand orientiert, getroffen werden.